Konklave: Wie wird ein neuer Papst gewählt?
Nach dem Tod von Papst Johannes Paul II. muss nun ein
neues Kirchenoberhaupt bestimmt werden. Dies geschieht in einem so
genannten Konklave.
In einem Konklave wählen die zur Wahl berechtigten Kardinäle der
römisch-katholischen Kirche einen neuen Papst und Bischof von Rom. Die
Wahl wird notwendig, sobald das Oberhaupt der katholischen Kirche
gestorben oder von seinem Amt zurückgetreten ist. Einen Rücktritt
eines Papstes hat es jedoch seit Gregor XII. 1415 nicht mehr gegeben.
1. Definition: Konklave
Das Wort „Konklave“ ist lateinischen Ursprungs (conclave) und bedeutet
„verschließbarer Raum“ (zu clavis „Schlüssel“). Es bezeichnet sowohl
den abgeschlossenen Raum, in dem die Papstwahl stattfindet, als auch
die Zusammenkunft der wahlberechtigten Kardinäle selbst. Die
Bezeichnung geht auf die seit dem Zweiten Konzil von Lyon im Jahre
1274 geübte Wahlpraxis zurück. Danach werden die Wähler so lange im
Konklave eingeschlossen, bis sie sich auf einen Kandidaten geeinigt
haben. Heute dient die Sixtinische Kapelle im Vatikan als Sitzungsort
des Konklaves.
2. Allgemeine Regeln
Das Verfahren der Papstwahl beruht auf jahrhundertealten
Kirchengesetzen und Traditionen. Das aktive Wahlrecht ist seit 1059
auf die Kardinäle beschränkt. Zuvor nahmen römische Kirchenvertreter
und – per Akklamation – auch das Volk von Rom an der Wahl teil. Nur
die Päpste selbst sind berechtigt, die genauen Regeln des Konklaves zu
ändern. Durch die Ernennung neuer Kardinäle üben sie einen gewissen
Einfluss auf die Wahl ihres Nachfolgers aus. Es ist ihnen jedoch nicht
gestattet diesen selbst zu bestimmen.
Johannes Paul II. regelte 1996 den Ablauf des Konklaves neu. Die
derzeit gültige Regelung hat Papst Johannes Paul II. am 22. Februar
1996 in der Apostolischen Konstitution über die Vakanz des
Apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom festgelegt.
Weitere Informationen über die Vakanz:
Universi Dominici Gregis
3. Wer darf den neuen Papst wählen?
Wahlberechtigt im Konklave sind alle Kardinäle der
römisch-katholischen Kirche, die am Tag vor dem Eintritt der
Sedisvakanz das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die
Anzahl der Kardinäle sollte 120 nicht übersteigen. Zur Wahl des
Nachfolgers von Johannes Paul II. sind 117 wahlberechtigt. Jeder von
ihnen ist dazu verpflichtet, am Konklave teilzunehmen, ausgenommen
sind nur jene Kardinäle, die durch Krankheit oder andere
schwerwiegende Gründe verhindert sind.
Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche römisch-katholische
Christ, der fähig und willens ist, zum Bischof von Rom gewählt zu
werden. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch im
Konklave zum Bischof von Rom geweiht. Allerdings entstammen seit der
Wahl Urbans VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.
4. Das Wahlverfahren
In der langen Tradition gab es drei Verfahren für die Papstwahl:
Die Wahl per scrutinium, die bis heute gültige geheime Wahl mit
Zetteln.
Die Wahl per compromissum konnte erfolgen, wenn das Kardinalskollegium
sich nach zahlreichen Versuchen nicht auf einen Kandidaten einigen
konnte und die letztgültige Abstimmung an eine kleine Gruppe von
Kardinälen delegierte.
Die Wahl per accessus, quasi-inspiratio erfolgte, wenn ein Kardinal
den Namen eines Kandidaten vorschlug und die übrigen ihm spontan durch
Akklamation zustimmten.
Die beiden letzteren wurden de facto schon 1179 im Dritten
Laterankonzil abgeschafft, de jure aber erst durch die Apostolische
Konstitution Universi Dominici Gregis 1996, so dass die Wahl des
Papstes nur noch in geheimer und schriftlicher Form stattfindet. Auch
nach dem Konklave sind die Kardinäle zur absoluten Verschwiegenheit
über die Vorgänge bei der Papstwahl verpflichtet.
Prinzipiell wird der neue Papst durch Zweidrittelmehrheit gewählt.
Papst Johannes Paul II. schaffte die Regel ab, nach der ein Papst zwei
Drittel plus eine Stimme erhalten musste. Sie war eingeführt worden,
um die Überprüfung, ob ein Kandidat verbotenerweise für sich selbst
gestimmt hatte, überflüssig zu machen.
Wenn jedoch nach insgesamt 30 Wahlgängen, die sich über zehn bis zwölf
Tage erstrecken, noch kein Papst gewählt ist, können sich die
Kardinäle mit absoluter Mehrheit für ein anderes Quorum entscheiden.
Der Papst könnte dann auch mit einfacher Mehrheit bestimmt werden.
Diese Regelung wurde erst von Johannes Paul II. neu eingeführt.
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