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Kategorie: Religion - Sedisvakanz (Das Papstamt der katholischen Kirche ist unbesetzt)
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Religion und Kirche:

Sedisvakanz

Zeit ohne Papst

Definition

 

Sedisvakanz: Die Zeit ohne Papst

Unter einer Sedisvakanz (abgeleitet von: sedes ‚Stuhl‘; vacans ‚leer, unbesetzt‘) versteht man den Zeitraum, in dem ein Amt, insbesondere ein Bischofsamt, vor allem der Stuhl Petri (das Papstamt) in der katholischen Kirche unbesetzt ist. Im folgenden ist nur von der Sedisvakanz des Papstamtes die Rede.

Der Beginn einer Sedisvakanz:

Die Sedisvakanz wird normalerweise durch den Tod und nur in absoluten Ausnahmefällen durch den Amtsverzicht des Papstes ausgelöst. Dieser Amtsverzicht ist zwar im Can. 332 § 2 des Codex Iuris Canonici ausdrücklich erwähnt und geregelt, kommt aber in der Geschichte des Papsttums nur äußerst selten vor, zuletzt 1415 beim Rücktritt Gregors XII. Dies unterscheidet das Bistum von Rom, dessen Bischof der Papst ist, auch von anderen Bistümern: Einen sog. Altbischof, der mit Erreichen des 75. Lebensjahres dem Papst seinen Rücktritt anbietet, wird es dort nur höchst selten geben. Auch die Rolle eines „Altpapstes“, insbesondere das Verhältnis zu seinem Nachfolger, ist in keiner Weise geregelt. Dies mag auch ein Grund für die Seltenheit päpstlicher Amtsverzichte sein.

Heute geht man davon aus, dass der einzige wirklich freiwillige Rücktritt eines Papstes der von Papst Coelestin V. am 13. Dezember 1294 erfolgte.

Darüber hinaus gibt es noch den Begriff der außerordentlichen Sedisvakanz, bei der man davon ausgeht, dass der Papststuhl unrechtmäßig besetzt ist. Die Möglichkeit der außerordentlichen Sedisvakanz wird in der katholischen Lehrtradition aufgrund der Verheißung Christi in Mt 16,18 („Und die Pforten der Unterwelt werden sie [die Kirche] nicht überwältigen.“) üblicherweise ausgeschlossen. Allerdings wird der Vorwurf der außerordentlichen Sedisvakanz von einigen traditionalistischen katholischen Kreisen seit dem zweiten Vatikanischen Konzil erhoben.

Trotz der zweifellos vorhandenen Prominenz des Papstes und der weitreichenden Folgen, die sein Tod auslöst, findet keinerlei pathologische Untersuchung oder gar Autopsie des verstorbenen Papstes statt. Vielmehr wird der Tod des Papstes vom Camerlengo, dem päpstlichen Kämmerer, offiziell festgestellt. Dazu wurde früher die sogenannte „Hammerfrage“ gestellt, bei welcher der Camerlengo den verstorbenen Papst dreimal mit einem zeremoniellen Hämmerchen aus Silber und Ebenholz auf die Stirn klopfte, ihn bei seinem Taufnamen (nicht dem Papstnamen) rief und fragte, ob er schlafe oder tot sei. In der derzeit geltenden Apostolischen Konstitution „Universi Dominici Gregis“ (im folgenden: „UDG“) hat Papst Johannes Paul II. im Jahr 1996 die Vorgänge während der Sedisvakanz neu gefasst. Er hat darin die bereits geltenden Regeln in weiten Teilen bestätigt. Auch wenn von der Hammerfrage nicht mehr die Rede ist, wurde diese am 2. April 2005 bei Papst Johannes Paul II. angewandt.

Nachdem die amtliche Todesurkunde vom Kanzler der Apostolischen Kammer ausgestellt wurde, werden im Beisein der ersten Kongregation der bis zu diesem Zeitpunkt anwesenden Kardinäle die päpstlichen Siegel, insbesondere der Fischerring zerbrochen, womit das Pontifikat endet und die Sedisvakanz beginnt. (Stand: 8.April 2005)


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