Universi Dominici Gregis: Apostolische Konstitution
Vollständiger Titel: Apostolische Konstitution Universi
Dominici Gregis seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. über die
Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom vom
22. Februar 1996. In diesem Dokument werden die derzeit gültigen
Modalitäten der Papstwahl festgelegt, die seit dem Tod des Papstes am
2. April 2005 um 21:37 Uhr in Kraft getreten sind.
Wichtige Änderungen gegenüber früheren Regelungen:
Die Wahlverfahren per acclamationem seu inspirationem (durch
Akklamation, dies Bedeutet die allgemeine öffentliche Zustimmung) und
per compromissum (durch Übertragung der Wahl auf ein kleineres
Gremium) sind abgeschafft. Der Papst wird von nun an einzig und allein
per scrutinium (durch geheime Wahl) bestimmt.
Für eine gültige Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ist
auch nach 30 Wahlgängen keine Entscheidung gefallen, können die
Kardinäle einen anderen Wahlmodus bestimmen, bei dem dann nur noch die
absolute Mehrheit erforderlich ist.
Die Ankündigung eines neuen gewählten Papstes durch weißen Rauch wird
nicht mehr erwähnt. Ob dieses, als folkloristisch geltende, Zeichen
bei künftigen Papstwahlen noch Anwendung finden wird, ist im Moment
noch unklar.
Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle, die das 80. Lebensjahr
bei Beginn des Konklave noch nicht vollendet haben, darf auch
weiterhin die Zahl von 120 nicht überschreiten. Allerdings ist
Johannes Paul II. bereits zweimal von dieser Vorschrift abgewichen und
erhöhte die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle vorübergehend auf
jeweils 135 Kardinäle. (Stand: 8.April 2005)
Neues Weblog für Bildung und Ausbildung Tipps & Empfehlungen
zu diesem Thema: |